

FRAUENFLOHMARKT
FREULEINFREU
A G B´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR DEN FRAUENFLOHMARKT „FREULEINFREU“
1. ANMELDUNG – KAUF
Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldung bei der Veranstalterin Martina Mayer, Frauenflohmarkt Freuleinfreu zustande und wird mit der Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung rechtsverbindlich
Es sei denn, die Veranstalterin lehnt das Angebot des Ausstellenden innerhalb von 21 Werktagen nach Zahlungseingang ab.
Eine Bindung an den Antrag i.S.d. § 145 HS BGB ist von Seiten der Freuleinfreu ausdrücklich geschlossen.
Die Freuleinfreu ist ausschließlich ein privater Frauenflohmarkt. Alles, was Frau am Körper trägt, darf verkauft werden. Gewerbliche Aussteller sind nicht zugelassen. Jegliche Art von Trödel gehört nicht zur Freuleinfreu.
2. ANERKENNUNG
Mit der Anmeldung und der anschließenden Bezahlung der Gebühr erkennt die Ausstellende die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie gültige die „Versammlungsstättenverordnung“ für sich an. Gleichzeitig verpflichtet sich der Ausstellende zur Einhaltung der arbeits -, gewerbe- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften insbesondere in den Bereichen Feuerschutz und Unfallverhütung.
Der Widerruf des Mietvertrages durch den Veranstalter ist gegeben, wenn sich die Voraussetzungen für die Erteilung verändert haben. Der Veranstalter ist bei berechtigten Beanstandungen auf die angebotene Ware oder Arbeitsweisen beteiligter Firmen befugt, unverzüglich angemessene Maßnahmen zu treffen, um einen ordnungsgemäßen Veranstaltungsverlauf sicherzustellen.
3. UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE
Muss die Veranstaltende aufgrund des Eintritts unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt) die Veranstaltung verkürzen oder absagen oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin oder wegen Änderung des Ladenschlussgesetzes absagen, so sind Schadenersatzansprüche für beide Seiten ausgeschlossen. Alle Anmeldungen und Bestätigungen erfolgen unter Vorbehalt der behördlichen Genehmigungen.
4. DATENSCHUTZ
Durch die mündliche oder schriftliche Zusage zur Teilnahme an dem Frauenflohmarkt erteilt die Ausstellende dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders sowie ggfs. weiterer Daten und Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium. Eine kommerzielle Weitergabe dieser Daten ist ausgeschlossen
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz lt. DSGVO ernst und weist darauf hin, dass mit der Anmeldung des Ausstellers der Veranstalter bis auf schriftlichen Widerspruch insbesondere für Folgendes berechtigt ist:
1) Abwicklung der Geschäftsprozesse mit dem Aussteller
2) Elektronische und postalische Zusendung veranstaltungsbegleitender Angebote
3) Elektronische und postalische Information vor und nach der Veranstaltungssen.
5. RÜCKTRITT - VERTRAGSSTORNO
Erfolgt nach einer verbindlichen Anmeldung und erfolgter Bezahlung ein schriftlich übersandter Rücktritt 6 Wochen vor der Veranstaltung, so wird die Standmiete abzüglich 10 Euro Kostenentschädigung an die Ausstellende seitens der Ausstellerin zurücküberwiesen. Hierfür muss die Ausstellende eine gültige Kontoverbindung schriftlich übermitteln.
Erfolgt die Stornierung/Rücktritt kurzfrisitg (6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin), so findet keine finanzielle Rückerstattung statt. Die Ausstellende kann aber Vertreterinnen für die Nutzung der Ausstellungsfläche einsetzen. Diese Person kann dann anstatt der Ausstellenden an der Veranstaltung teilnehmen.
6. STANDMIETE
Die Standmiete beinhaltet die mietweise Überlassung der Standflächen für die Zeit der Veranstaltung sowie während der Auf- und Abbauzeiten. Alle Preise gelten incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zu Zeit 19%. Nach Erhalt der Standgebühr erfolgt keine automatische Bestätigung. Die Ausstellende erhält diese aber gern auf Anfrage bei der Veranstalterin. Der Standplatz ist ab Bezahlung fest reserviert. 2 Wochen vor der Veranstaltung erhalten alle Ausstellenden per Sammelmail ihren genauen Standort im Roland-Center und weitere Informationen zum Ablauf am Veranstaltungstag.
Die Standzuteilung erfolgt durch die Veranstalterin. Es besteht kein Anspruch auf Wunschplätze. Im Interesse einer optimalen Einteilung der Ausstellung oder baulichen Veränderungen im Center kann der Veranstalterin der Ausstellenden jedoch jederzeit eine andere Fläche der gleichen Kategorie und Größe zuteilen. Die Ausstellende kann aus keinem Rechtsgrund einen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes geltend machen. Die Standtiefe beträgt mindestens 1,50 Meter. Die Länge der Verkaufsfläche ist immer 4 Meter. Es werden nur Flächen im Erdgeschoss des Roland-Centers vermietet.
7. AUFBAU
Der Aufbau findet am Veranstaltungstag von 8 bis spätestens 9:30 Uhr statt.
Welche Eingänge dafür geöffnet werden ändert sich und wird vorher per Mail mitgeteilt
Beim Einlass wird dein Name auf der Aussteller-Liste abgehakt.
Für das „reinundraus“ erhaltet ihr einen Stempel auf euren Handgelenk.
Pro 4 Meter Stellfläche sind zwei Personen zugelassen und im Standpreis integriert.
Kommen mehr Personen zum Aufbau, so müssen diese bereits Eintritt bezahlen.
8. GESTALTUNG – REINIGUNG - AUSSTATTUNG DER VERKAUFSFLÄCHE
An jedem Stand ist ein Schild mit deinem Namen auf dem Boden und die Fläche für den Aufbau ist mit Stiften markiert.
Die Verkaufsfläche beinhaltet KEINE Tische, Stühle oder Ständer.
Der Aufbau darf nur innerhalb der Markierungen auf dem Boden stattfinden.
Jede Ausstellende kann die 4 Meter x zirka 1,50 Meter individuell nutzen.
Gestalte deinen Verkaufsplatz ganz kreativ nach deinen Wünschen und Vorstellungen.
Die Präsentation auf Decken ist jedoch absolut untersagt.
Die Ausstellung/Verkauf nicht gemeldeter/nicht zugelassener Ware ist unzulässig.
Offenes Feuer, Gasflaschen und andere feuergefährliche Stoffe sind nicht zulässig.
Ein ordentliches Gesamtbild des Standes muss gewährleistet sein.
Kisten, Kartons, Einkaufswagen und Verpackungsmaterial sind so zu verstauen, dass diese für Besucher nicht sichtbar sind.
Der Aussteller ist für die Reinigung seines Standes, der Müllentsorgung und Klebefilmentfernung der Namensschilder verantwortlich. Der anfallende Müll muss unbedingt mitgenommen werden und darf nicht in die Mülleimer und Container der Veranstaltungshalle bzw. Außenbereich entsorgt werden.
Fußböden, Hallenwände, Säulen und sonstige feste Einbauten dürfen nicht beschädigt, gestrichen, beklebt, gebohrt noch tapeziert werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Räumlichkeiten oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Der Zugang zu Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie Notausgängen sind ständig freizuhalten.
Verstöße gegen diese Vorschriften werden von der Veranstalterin pauschal mit 100,- € berechnet. Ferner werden diese Ausstellenden von allen künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen.
Die Durchführung von Werbemaßnahmen jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und das Umwerben von Besuchern außerhalb des eigenen Standes und Werbung für Dritte sind unzulässig.
Die Verteilung von Handzetteln o. ä. auf dem Veranstaltungsgelände und den angrenzenden Parkflächen ist nicht gestattet und die Kosten der Geländereinigung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Der Betrieb eigener Tonanlagen sowie die Vorführung von Maschinen, Lichtbildern und Filmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Veranstalterin und dürfen nur so laut sein, dass Nachbarinnen sich nicht gestört fühlen. Etwaige GEMA-Gebühren für musikalische Darbietungen am Stand oder Vorführungen trägt die Standbetreiberin selbst.
8. ABBAU
Leider passiert es immer wieder, dass die Ausstellenden vorzeitig ihren Stand abbauen. Die Verkaufszeit der Freuleinfreu ist von 10-14 Uhr und so lange ist auch der Stand VOLLSTÄNDIG verkaufsfähig zu halten. Ein Abbau oder die teilweise Reduzierung der Waren vor 14:00 ist nicht gestattet.
Beim Check-In wirst du ab sofort gebeten, eine Unterschrift zu leisten, mit der du dich verpflichtest, deinen Verkaufsstand bis 14:00 Uhr KOMPLETT aufgebaut zu lassen. Mit der Bestätigung der AGB´s beim Kauf der Verkaufsfläche und mit deiner Unterschrift akzeptierst du dann auch schriftlich diese Vereinbarung.
Wir behalten uns vor, bei dennoch vorzeitigem Abbau eine Vertragsstrafe von 150 Euro zu berechnen.
9. HAFTUNG
Die Ausstellerin oder ihre Beauftragten/Vertreter hat die Veranstalterin von allen Personen- oder Sachschadenansprüchen, die von ihm oder seinem Beauftragten/Vertreter verursacht werden, freizuhalten. Wir empfehlen eine entsprechende Versicherung. Für Diebstahl/Einbruch besteht keine Haftung für die zum Verkauf angebotenen Gegenstände und Standausrüstungen. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber der Veranstalterin.
Der Ausstellende bzw. dessen Beauftragte haften für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, inklusive der Schäden, die an Gebäuden oder deren Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände entstehen.
10. HAUSRECHT
In den Veranstaltungsräumen und auf dem Veranstaltungsgelände übt die Veranstalterin das Hausrecht aus. Anweisungen der Veranstalterin und dem Team der Freuleinfreu sind Folge zu leisten. Eine etwaige Hausordnung ist für alle Teilnehmer und Besucher verbindlich. Übernachtungen in den Räumen und auf dem Gelände sind verboten.
Veranstalterin Martina Mayer – Freuleinfreu
Mindener Str. 56 - 28205 Bremen
www.freuleinfreu.de - Telefon 0151 40 333 113
April 2023